28.07.2017

Eindämmung schädlicher Steuerpraktiken: Gesetzgeber erschwert Betriebsausgabenabzug bei Rechteüberlassungen

Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen sollte ursprünglich nur der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Rechteüberlassungen eingeschränkt werden. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind daneben aber noch weitere Änderungen hinzugekommen:




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