19.06.2017

Telearbeit und Homeoffice: Raumkostenabzug richtet sich nach zeitlicher Nutzung

Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern mittlerweile Heimarbeitsplätze an. Die verstärkte Schaffung solcher Homeoffices ist dabei nicht immer der Raumnot am Betriebssitz geschuldet, sie erfolgt häufig sogar auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmer, damit diese sich - zumindest tageweise - lange Pendelstrecken zur Arbeit ersparen können.

In einer neuen Verfügung zur steuerlichen Behandlung von häuslichen Arbeitszimmern ist die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) nun explizit auf die Absetzbarkeit von Heimarbeitsplätzen eingegangen. In welcher Höhe die Kosten für ein Homeoffice absetzbar sind, richtet sich demnach nach dem zeitlichen Nutzungsumfang:

Hinweis: Die OFD weist weiter darauf hin, dass Zuzahlungen des Arbeitgebers zu den Kosten eines Homeoffice den steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers erhöhen (keine steuerfreie Kostenerstattung). Gleiches gilt für die Zahlung eines pauschalen Bürokostenzuschusses oder bei Übernahme der Kosten für die Büroeinrichtung durch den Arbeitgeber.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück