13.06.2017

Grunderwerbsteuer: Wann liegt ein einheitliches Vertragswerk vor?

Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nicht nur den bloßen Bodenwert mit Grunderwerbsteuer belastet (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises), sondern auch die späteren Bauerrichtungskosten. Grund hierfür sind die Regelungen zum sogenannten einheitlichen Vertragswerk, nach denen zu prüfen ist, ob der Gegenstand des Erwerbsvorgangs das unbebaute oder das (zukünftig) bebaute Grundstück war.

Hinweis: Durch diese umfassendere Besteuerung kann die Grunderwerbsteuer schnell um mehrere tausend Euro höher ausfallen als vom Bauherrn ursprünglich bei seiner Finanzierung eingeplant.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk nun in gleichlautenden Erlassen zusammengefasst. Danach gilt:

Hinweis: Die ausführlichen Erlasse können hier nur ausschnittsweise dargestellt werden. Wer den Kauf eines Grundstücks samt anschließender Bebauung plant, sollte vorab mit seinem steuerlichen Berater besprechen, welche grunderwerbsteuerlichen Folgen einkalkuliert werden müssen. Die Erlasse bieten hierfür eine gute Hilfestellung.




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