01.06.2017

KrankenhĂ€user: Diese „eng verbundenen UmsĂ€tze“ sind steuerfrei

Nicht alle KrankenhausumsĂ€tze sind steuerfrei. Die Befreiung betrifft im Prinzip nur diejenigen UmsĂ€tze, die mit Ă€rztlichen Heilbehandlungen zusammenhĂ€ngen. Von solchen „eng verbundenen UmsĂ€tzen“ spricht man immer dann, wenn sie fĂŒr die AusĂŒbung der steuerbefreiten TĂ€tigkeiten typisch und unerlĂ€sslich sind. Außerdem mĂŒssen sie regelmĂ€ĂŸig und allgemein im laufenden Betrieb vorkommen und damit zusammenhĂ€ngen.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat den doch recht abstrakten Begriff des eng verbundenen Umsatzes etwas nÀher erlÀutert. Unter anderem sind folgende UmsÀtze eines Krankenhauses demnach steuerfrei:

Nicht umsatzsteuerfrei sind dagegen unter anderem die folgenden Leistungen:




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfĂ€ltiger Bearbeitung nicht ĂŒbernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

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