15.01.2010

Auslandsreisekosten

Die Höhe der Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland wurde ab 1.1.2010 für eine Reihe von Ländern geändert, u.a. für Australien, Finnland, Iran, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Oman, Moskau, Slowakische Republik und Taiwan. Die Übernachtungspauschalen sind nur für Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer anwendbar, für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.




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