15.01.2010

Doppelte Haushaltsführung: Wegverlegung des Wohnorts vom Arbeitsort

Nach neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs ist eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz vom Ort der Beschäftigung wegverlegt und einen Wohnsitz am Beschäftigungsort beibehält. Nachdem bereits die Oberfinanzdirektion Münster hierzu Stellung genommen hat, ist nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ergangen. Danach werden die Urteile u.a. mit folgenden Maßgaben angewendet: Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung wird auch anerkannt, wenn ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen seinen Wohnsitz vom Ort der Arbeitsstätte wegverlegt, und er am Ort der Arbeitsstätte einen Zweithaushalt begründet. Es reicht aber nicht aus, wenn der neue Wohnsitz nur für die Sommermonate in einer Ferienwohnung bezogen wird. Auch in diesen Fällen können Kosten für die Zweitwohnung am Arbeitsort nur insoweit als angemessen anerkannt werden, als sie die durchschnittliche Miete einer 60-qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht übersteigen. Die Kosten des Umzugs von der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort in die neue auswärtige Wohnung am neuen Lebensmittelpunkt gelten als privat veranlasst und sind daher nicht absetzbar. Abziehbar sind dagegen die Kosten eines Umzugs von einer Wohnung am Beschäftigungsort in eine andere an diesem Ort. Der Erlass gilt entsprechend für Unternehmer und Selbständige.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück