15.01.2010

Abgeltungsteuer: Neuer Verwaltungserlass

Die Finanzverwaltung hat in einem umfassenden Schreiben zu Einzelfragen zu der ab dem 1.1.2009 geltenden Regelung zur Abzugsteuer Stellung genommen. Sie behandelt darin u.a.:

Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung, Termingeschäfte

Kapitalmaßnahmen wie Anteilstausch, sonstige Kapitalforderungen, Kapitalerhöhungen gegen Einlage, Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung, Verluste, gesonderter Steuertarif bei den Einkünften, Abstandnahme vom Steuerabzug: Freistellungsaufträge, NV-Bescheinigungen, Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen, Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, Regeln zur zeitlichen Anwendung, z.B. Depotgebühren für 2008, die in 2009 gezahlt wurden.




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