15.01.2010

Kündigungsgrund: Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Bleibt ein Arbeitnehmer der Arbeit fern unter Vorlage eines Attests, kann dies ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist. Der Arbeitnehmer begeht in diesem Fall regelmäßig einen Betrug, indem er sich Lohnfortzahlung gewähren lässt. (Bundesarbeitsgericht)




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