10.05.2017

Dienstwagenbesteuerung I: Individuelle Zuzahlungen dürfen Vorteil nach 1-%-Regelung mindern

Wenn Arbeitgeber die Kosten für ihren betrieblichen Fuhrpark begrenzen und einer ausufernden Privatnutzung ihrer Dienstwagen entgegensteuern wollen, können sie ihre Arbeitnehmer an den Fahrzeugkosten beteiligen. Ob und inwieweit solche Zuzahlungen des Arbeitnehmers den nach der 1-%-Regelung ermittelten privaten Nutzungsvorteil mindern dürfen, hängt nach Auffassung der Finanzverwaltung von der Art der Zuzahlung ab:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass Arbeitnehmer auch individuelle Zuzahlungen von ihrem 1%igen Nutzungsvorteil abziehen dürfen. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der die Kraftstoffkosten seines Dienstwagens (ca. 5.600 €) selbst getragen hatte. Sein Finanzamt hatte es abgelehnt, diese Zuzahlung von seinem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil in Höhe von 6.300 € (ermittelt nach der 1-%-Methode) abzuziehen. Vor dem BFH erhielt der Mann jedoch endgültig Recht, so dass er nur einen Vorteil von 700 € versteuern muss.

Hinweis: Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung ihre Grundsätze zur Anrechnung von Arbeitnehmerzuzahlungen an die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des BFH anpassen wird. Wird eine Anrechnung der Zuzahlung vom Finanzamt im Einzelfall abgelehnt, ist ein Einspruch zweckdienlich, um den eigenen Steuerfall zunächst offenzuhalten. Sollte die Verwaltung bei ihrem bisherigen Standpunkt bleiben, scheint der Klageweg erfolgversprechend.




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