14.11.2009

Umsatzsteuer als wiederkehrende Zahlungen

Wiederkehrende Zahlungen, oder Einnahmen die bis zum 10.1. des neuen Jahres geleistet werden, werden noch dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zugerechnet (bei Einnahmen-Überschussrechnern und privaten Einkünften, z.B. Vermietung und Verpachtung). Dies gilt auch für Umsatzsteuervorauszahlungen. Umsatzsteuerzahlungen gelten bei einer Abbuchungsermächtigung und fristgemäßer Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung als mit dem Fälligkeitstag als erbracht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass im Jahr 2010 sich der Zahlungstermin der Umsatzsteuer auf den 11.1. verschiebt, da der 10. ein Sonntag ist. Daher scheide eine Zurechnung der Zahlung für das Jahr 2009 in diesen Fällen (Zahlung durch Abbuchungsermächtigung) aus.




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