22.04.2017

Dienstwagenbesteuerung II: Individuelle Zuzahlungen dĂĽrfen Vorteil nach Fahrtenbuchmethode mindern

Sofern sich ein Arbeitnehmer an den Kosten seines Dienstwagens beteiligt und seine Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode versteuert, werden seine Zuzahlungen vom Fiskus nicht in jedem Fall auf den privaten Nutzungsvorteil angerechnet - die Finanzverwaltung differenziert nach der Art der Zuzahlung:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun jedoch entschieden, dass Arbeitnehmer auch individuelle Zuzahlungen bei der Fahrtenbuchmethode direkt vom Nutzungsvorteil abziehen dürfen. Ergänzend weist der BFH darauf hin, dass eine Anrechnung aber nicht zu einem negativen geldwerten Vorteil (= „geldwerten Nachteil“) führen kann. Fällt die Zuzahlung des Arbeitnehmers höher aus als der Nutzungsvorteil nach der Fahrtenbuchmethode, ist somit lediglich ein geldwerter Vorteil von 0 € zu versteuern. Die übersteigende Zuzahlung kann nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden.

Hinweis: Sofern das Finanzamt eine individuelle Zuzahlung des Arbeitnehmers lediglich von den Gesamtkosten des Fahrzeugs und nicht direkt vom Nutzungswert nach der Fahrtenbuchmethode abzieht, kann der Arbeitnehmer seinen Fall über einen Einspruch zunächst offenhalten. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung die neue günstige Rechtsprechung des BFH anerkennen wird. Sollte sie nicht einlenken, erscheinen in dieser Rechtsfrage eigene Klagebemühungen erfolgversprechend.




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