16.03.2017

Steuerhinterziehung: Bundesregierung sagt Briefkastenfirmen den Kampf an

Die Veröffentlichung der „Panama Papers“ im April 2016 löste eine rege Diskussion über die Steuerumgehung mittels - meist im Ausland angesiedelter - Domizilgesellschaften (Briefkastenfirmen) aus. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die in den jeweiligen Sitzstaaten formal errichtet werden und rein rechtlich zwar existieren, in diesen Staaten jedoch gar keine wirtschaftliche Aktivität entfalten.

Um Rückschlüsse auf den wahren Inhaber zu verhindern, werden die Firmen teils von nur zum Schein tätigen Personen oder Gremien geleitet und durch rechtliche Konstruktionen stark verschachtelt. Die eigentlichen unternehmerischen Entscheidungen werden von nach außen unsichtbaren Dritten getroffen. Diese Domizilgesellschaften dienen meist der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen bzw. wirtschaftlichen Aktivitäten und letztlich auch der Steuerumgehung.

Ende 2016 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Bekämpfung dieser Steuerumgehung verbessern soll. Er sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 abgeschlossen sein und die Maßnahmen sollen bereits nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Wir werden Sie nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal umfassend über die Änderungen informieren.




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