14.11.2009

Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmern

Zusammenveranlagte beiderseits berufstätige Ehegatten können wie jedes Jahre zwischen der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV oder III/V wählen. Die erstgenannte Kombination empfiehlt sich in der Regel für Ehegatten mit etwa gleich hohem Arbeitslohn, die zweitgenannte Kombination ist dagegen in der Regel günstiger für Ehegatten mit sehr unterschiedlich hohem Arbeitslohn. Für 2010 ist anstelle der Kombination III/V erstmals das neue Faktorverfahren zulässig. Dabei erhalten beide Ehegatten die Steuerklasse IV. Die sich danach ergebende Lohnsteuer wird jedoch um einen bestimmten Faktor vermindert. Der Faktor wird so berechnet, dass der sich während des Jahres ergebende Lohnsteuerabzug recht genau der Steuer entspricht, die sich bei der Veranlagung im Splittingverfahren ergeben würde. Während des Jahres wird also weniger Lohnsteuer einbehalten. Näheres ergibt sich aus einem Merkblatt der Finanzverwaltung.




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