14.01.2010

Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Ă„nderungen im Privatbereich

Kinderfreibeträge und Kindergeld: Der allgemeine Kinderfreibetrag wird für Ehegatten von 3.864 € auf 4.368 € erhöht, der zusätzliche Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf oder Ausbildungsbedarf von 2.160 € auf 2.640 €. Damit erhöhen sich die Freibeträge auf insgesamt 7.008 € von bisher 6.024 €. Die Freibeträge werden anstelle des Kindergeldes gewährt, wenn sie günstiger sind.

Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 € erhöht (ab 2010).




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