14.01.2010

Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Änderungen bei der Erbschaftsteuer

Unternehmensnachfolge: Derzeit sind 85 % des Betriebsvermögens von der Steuer befreit, wenn der Anteil des Verwaltungsvermögens höchstens 50 % beträgt und die Summe der maßgeblichen Lohnsumme in 7 Jahren 650 % der durchschnittlichen jährlichen Lohnsumme vor dem Übergang des Vermögens nicht unterschreitet. Die Behaltefrist für das übertragene Betriebsvermögen sowie die Lohnsummenfrist wird jeweils von 7 Jahren auf 5 Jahre verkürzt. Die Lohnsumme wurde von 650 % auf 400 % der durchschnittlichen jährlichen Lohnsumme gesenkt. Bei Unternehmen bis 20 Beschäftigte (bisher 10 Beschäftigte) wird die Steuerbefreiung unabhängig von der Lohnsumme gewährt. Die verbesserten Vergünstigungen für Betriebsvermögen sind grundsätzlich ab 1.1.2009 anzuwenden.

Steuertarife: Bei den Steuertarifen wird die Steuer für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gesenkt. In der Steuerklasse II beträgt sie bei Erwerben bis zu 6.000.000 € bisher 30 %, bei höheren Erwerben 50 %. Der Steuersatz liegt nun bei einem Erwerb bis 75.000 € bei 15 % und steigt stufenweise auf bis zu 43 %. Dies gilt ab 1.1.2010.




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