15.12.2009

Erhöhung der Insolvenzgeldumlage

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Derzeit beträgt der Umlagesatz 0,1 % der Bruttolöhne. Der Umlagesatz soll zum 1.1.2010 auf 0,41 % steigen. Der Bundesrat muss noch einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zustimmen.




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