15.12.2009

Neue Ländergruppeneinteilung

Unterhalt an Personen im Ausland wird in bestimmten Fällen nur in begrenzter Höhe berücksichtigt, weil in anderen Staaten die Lebenshaltungskosten oft geringer sind als in Deutschland. Es gelten daher gegenüber reinen Inlandsfällen zum Teil geringere steuerliche Abzüge. Für einige Länder gilt der volle Inlandsbetrag, für andere nur ¾, ½ oder nur ¼ davon. Die Finanzverwaltung hat die Ländergruppeneinteilung überarbeitet. Änderungen ergeben sich unter anderem für Estland, Griechenland, Israel, Kasachstan, Montenegro, Slowakische Republik und Zypern. Die neue Einteilung gilt ab dem 1.1.2010.




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