15.12.2009

Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge: Nutzung mehrerer Fahrzeuge

Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur steuerlichen Behandlung der Nutzung betrieblicher Fahrzeuge für Privatfahrten an gesetzliche Änderungen und neuere Urteile des Bundesfinanzhofs angepasst. Darüber hinaus enthält er eine wichtige Änderung für Unternehmen, zu deren Betriebsvermögen mehrere Fahrzeuge gehören, die für eine private Nutzung geeignet sind. Es handelt sich um eine deutliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Handhabung. Ab 1.1.2010 gilt Folgendes:

Gehören zum Betriebsvermögen mehrere Fahrzeuge, die vom Unternehmer oder seinen Angehörigen für Privatfahrten genutzt werden, ist grundsätzlich für jedes Fahrzeug die 1 %-Regelung anzuwenden.

Beispiel 1: Zum Betriebsvermögen des Unternehmers U gehören 3 Pkw mit Listenpreisen von 20.000 €, 30.000 € und 50.000 €. U hat keine Angehörigen, welche die Fahrzeuge ebenfalls nutzen könnten. Jedes Fahrzeug wird überwiegend betrieblich genutzt. Die 1 %-Regelung ist nun für alle drei Fahrzeuge anzuwenden. Bisher wäre die 1 %-Regelung nur auf das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis anzuwenden gewesen. Die beiden anderen Fahrzeuge hätte man außer Ansatz gelassen. Für den zusätzlichen Ansatz der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer der Entfernung pro Monat wird widerlegbar vermutet, dass hierfür das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis genutzt wird.

Beispiel 2: Wie Beispiel 1, jedoch hat U eine Ehefrau, welche die Fahrzeuge ebenfalls privat fährt. Nach neuem Recht ändert sich nichts gegenüber dem Ausgangsfall (1 %-Regelung für alle drei Fahrzeuge). Bisher waren nur die Listenpreise der beiden teuersten Fahrzeuge anzusetzen.

Die 1 %- Regelung kann in der Regel nur durch ein Fahrtenbuch vermieden werden. Bei mehreren Fahrzeugen ist für jedes ein Fahrtenbuch zu führen, da es sonst unter die 1%-Regelung fällt. Anders ist es, wenn ein Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Die Beweislast dafür trägt der Unternehmer. In der Praxis wird von den Betriebsprüfern meist unterstellt, dass jedes Fahrzeug auch privat genutzt wird. Nachweise des Gegenteils werden meist nicht akzeptiert. Die genannte Verschlechterung gilt ab dem 1.1.2010. Unternehmer, zu deren Betriebsvermögen mehrere Fahrzeuge gehören, die für Privatfahrten geeignet sind, sollten daher prüfen, ab 1.1.2010 für jedes Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Das Fahrtenbuch muss grundsätzlich ab Jahresbeginn geführt werden, bei neu angeschafften Fahrzeugen ab Anschaffung.




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