15.12.2009

Buchführungspflicht: Zur Ermittlung der Umsatzgrenze

Gewerbliche Unternehmer sind nach den Vorschriften der Abgabenordnung u.a. buchführungspflichtig, wenn ihre Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze mehr als 500.000 € im Jahr betragen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass die maßgebliche Umsatzgrenze unter Einbeziehung der nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätze zu ermitteln ist. Die Entscheidung betraf einen eingetragenen Verein, der Veranstaltungen ausrichtete. Dabei betrugen die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze im Inland ca. 3.000 € und die nicht umsatzsteuerbaren Umsätze im Ausland ca. 560.000 €. Der Verein war daher wegen Überschreitens der Umsatzgrenze buchführungspflichtig.




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