Die Finanzverwaltung hat ihr bisheriges Schreiben zur Besteuerung von Versicherungserträgen überarbeitet. Neu sind u.a. Erläuterungen zu Wesensmerkmalen einer Rentenversicherung, vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen, Policendarlehen, entgeltlichem Erwerb und entgeltlicher Veräußerung eines Versicherungsvertrags, sowie zum Mindesttodesfallschutz. Dabei berücksichtigt sie auch bereits die Änderungen, die für bestimmte ab dem 1.7.2010 abgeschlossene Verträge gelten.