15.09.2009

Steuersatz: Kontaktlisten als Druckerzeugnisse

Bei dem Verkauf von Listen mit persönlichen Angaben von kontaktsuchenden Personen (sog. Kontaktlisten) kann es sich um die Lieferung von Druckerzeugnissen handeln, für die der ermäßigte Steuersatz gilt. Dies ist der Fall, wenn Listen für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten hergestellt werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Kontaktlisten (nach Postleitzahlen geordnet) Adressen, Telefonnummern und persönliche Angaben von kontaktwilligen Damen aus dem gesamten Bundesgebiet enthalten und somit nicht auf die individuellen Wünsche des jeweiligen Interessenten zugeschnitten sind. (Bundesfinanzhof)




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