14.02.2016

Keine TeilbetriebsverĂ€ußerung: Verkauf eines „verflochtenen“ GeschĂ€ftsbereichs löst Gewerbesteuer aus

Gewinne, die durch Aufgabe oder VerĂ€ußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs erzielt werden, unterliegen nicht der Gewerbesteuer, weil diese lediglich den „tĂ€tigen“ Gewerbebetrieb erfasst.

Hinweis: Als begĂŒnstigten Teilbetrieb erkennt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen Teil des Gesamtbetriebs an, wenn er organisch geschlossen, mit einer gewissen SelbstĂ€ndigkeit ausgestattet und fĂŒr sich allein lebensfĂ€hig ist.

Dass ausgeprĂ€gte Verflechtungen von verschiedenen GeschĂ€ftsbereichen die spĂ€tere gewerbesteuerfreie VerĂ€ußerung eines GeschĂ€ftsbereichs ausschließen, zeigt ein neues Urteil des BFH. Vorliegend hatte ein Unternehmer einen Groß- und Einzelhandel mit GetrĂ€nken betrieben, der neben GetrĂ€nkeabholmĂ€rkten auch Gastronomiebetriebe beliefert hatte. Durch die VerĂ€ußerung des GeschĂ€ftsbereichs „Gastronomie“ erzielte er einen Gewinn von 1,8 Mio. €, den er als solchen aus einer begĂŒnstigten TeilbetriebsverĂ€ußerung nicht in seiner GewerbesteuererklĂ€rung erfasste.

Im Zuge einer BetriebsprĂŒfung vertrat das Finanzamt spĂ€ter den Standpunkt, dass der verĂ€ußerte GeschĂ€ftsbereich gar kein begĂŒnstigter Teilbetrieb war, so dass der Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt. Der BFH gab dem Finanzamt nun Recht, da dem Bereich „Gastronomie“ die erforderliche SelbstĂ€ndigkeit fehlte. Zwar hatte der Unternehmer im GeschĂ€ftsbereich „Gastronomie“ eigene Lkws mit speziell zugeordneten Fahrern eingesetzt, Dienstleistungen seiner Unternehmensbereiche getrennt beworben und LiefervertrĂ€ge getrennt voneinander ausgehandelt. Diese Trennung genĂŒgte dem Gericht aber nicht, weil sie nicht durchgĂ€ngig erfolgte. Folgende Verflechtungen schlossen die Annahmen eines begĂŒnstigten Teilbetriebs aus:

Hinweis: Will ein Unternehmer den Verkauf eines GeschĂ€ftsbereichs ohne Gewerbesteuerzugriff abwickeln, muss er frĂŒhzeitig auf eine Trennung seiner einzelnen Unternehmensteile achten. Das BFH-Urteil zeigt, welche Merkmale fĂŒr eine solche Trennung erfĂŒllt sein mĂŒssen.




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