14.08.2009

Landwirtsehegatten als Inhaber eines Betriebes

Überlässt ein Ehegatte dem anderen, der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen, wurde bisher angenommen, dass beide Ehegatten steuerlich in der Regel nicht gemeinsam Inhaber des Betriebes sind, wenn die überlassenen Flächen höchstens 20 % der insgesamt genutzten Flächen ausmachen. Diese Grenze hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil auf 10 % herabgesetzt. Wenn beide Ehegatten jeweils Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs sind, können die beiden Betriebe steuerlich nur dann als ein einziger Betrieb behandelt werden, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass stillschweigend ein Gesellschaftsverhältnis vereinbart wurde. Hinweis: Die Frage ob jeder Ehegatte Inhaber eines eigenen Betriebes ist, oder ob beide Ehegatten einen Betrieb gemeinsam bewirtschaften, kann dafür entscheidend sein, ob die Grenzen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen überschritten sind.




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