14.08.2009

Geschäftsführerhaftung bei Zahlung von SV-Arbeitgeberanteil trotz Insolvenzreife

Dem Geschäftsführer einer GmbH ist es nach Eintritt der Insolvenzreife verboten, fällige Verbindlichkeiten zu tilgen. Erbringt er dennoch derartige Zahlungen, ist er zur Erstattung an den Insolvenzverwalter verpflichtet. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn die Zahlungen auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Ein derartiger Fall liegt bei der Entrichtung von Beiträgen an die Sozialversicherung vor, insoweit es sich um den Arbeitnehmeranteil handelt. Würde der Geschäftsführer diese Zahlungen nicht erbringen, würde er sich strafbar machen. Demgegenüber entspricht die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung nicht der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmanns, so dass der Geschäftsführer bei Zahlung zur Erstattung verpflichtet ist. (Bundesgerichtshof)




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