15.07.2009

Aufwendungen für Referendarstation in den USA

Ein Referendar bezog während einer Ausbildungsstation in den USA eine Vergütung von einer dortigen Anwaltssozietät, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA in Deutschland steuerfrei war. Daneben erhielt er seine Beamtenbezüge. Die ihm während dieser Zeit entstandenen Aufwendungen (Flugkosten, Unterkunft) machte er als Werbungskosten bei seinen in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend. Das Finanzamt erkannte den Abzug nur teilweise an. Der Bundesfinanzhof entschied herzu, dass die Werbungskosten aufzuteilen sind. Insoweit sie mit den steuerfreien Einkünften in den USA in Zusammenhang stehen, sind sie von diesen abzuziehen. Lässt sich diese Veranlassung nicht eindeutig feststellen, sind die Werbungskosten auf die steuerfreien und die steuerpflichtigen Einkünfte aufzuteilen. Sie sind den steuerfreien Einkünften in dem Verhältnis zuzuordnen, in dem die steuerfreien Einnahmen zu den gesamten Einnahmen stehen, die der Referendar während dieser Ausbildungsstation in den USA bezogen hat.




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