15.07.2009

Änderungen für Unternehmen

Die Freigrenze für die Zinsschranke wurde von 1 Mio € auf 3 Mio € erhöht. Seit der Unternehmensteuerreform 2008 können Unternehmen in bestimmten Fällen den Zinsaufwand nicht mehr voll absetzen, wenn die genannte Freigrenze für den Nettozinsaufwand überschritten ist. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab Inkrafttreten der Zinsschranke, sie endet mit Ende des Wirtschaftjahres, das vor dem 1.1.2010 endet.

Mantelkauf: Die sog Mantelkaufregelung ist durch die Unternehmensteuerreform 2008 wesentlich verschärft worden. Danach wird nach Übertragung von mehr als 25 % der Anteile an einer GmbH oder AG innerhalt von 5 Jahren ein Verlustvortrag gekürzt, von über 50 % der Anteile ganz gestrichen. Die Vorschrift wurde nun in der Weise gemildert, dass ein Anteilserwerb für Sanierungszwecke unschädlich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sanierungsregelung gilt nur für Anteilsübertragungen in den Jahren 2008 und 2009.

Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer: Unternehmen mit Umsätzen bis 250.000 € (alte Bundesländer) im Jahr können bisher beantragen, die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang zu entrichten, statt wie im Regelfall bereits mit Rechnungsstellung. In den neuen Bundesländern beträgt die Grenze 500.000 €. Die Grenze wird nun generell auf 500.000 € erhöht (ab 1.7.2009, befristet bis 31.12.2011).




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück