15.06.2009

Abschleppkosten für unbefugt abgestellte Pkw

Ein Grundstück wurde als Parkplatz für mehrere Einkaufsmärkte genutzt. Der Eigentümer wies auf Schildern auf diese Nutzungsmöglichkeit hin, sowie darauf, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Ein Autobesitzer stellte sein Fahrzeug unbefugt auf dem Parkplatz ab. Der Pkw wurde von einem Unternehmer abgeschleppt, der aufgrund eines Vertrages mit dem Eigentümer beauftragt war, die Nutzung des Parkplatzes zu kontrollieren und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Der Autobesitzer löste das Fahrzeug gegen Bezahlung der Abschleppkosten (150 €) sowie sog. Inkassokosten (15 €) aus und verklagte den Grundstückseigentümer auf Erstattung der Kosten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dem Grundstückseigentümer bei unbefugt abgestellten Fahrzeugen ein Selbsthilferecht zusteht und er die Wahrnehmung der damit verbundenen Maßnahmen einem Abschleppunternehmen übertragen darf. Die abgeschleppten Fahrzeuge müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten durch den Autobesitzer herausgegeben werden. Die Inkassokosten brauche dieser nicht zu übernehmen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.




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