03.05.2009

Investitionsabzugsbetrag: Neuer Verwaltungserlass

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende sowie Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 einen Investitionsabzugsbetrag (anstatt der früheren Ansparrücklage) für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung hat nun in einem umfangreichen Schreiben erstmalig zu den Einzelheiten der Neuregelung Stellung genommen und Zweifelsfragen geklärt. Dabei behandelt sie u.a. Folgendes:




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