03.05.2009

Doppelbelastung mit Umsatz- und Grunderwerbsteuer nicht gemeinschaftswidrig

Hat sich der Käufer eines Grundstücks zugleich verpflichtet, auf dem Grundstück von einem bestimmten Bauunternehmer ein Gebäude (z.B. ein Einfamilienhaus) errichten zu lassen, ist Grunderwerbsteuer sowohl auf den Preis des Grundstücks wie auf den Preis für das Gebäude zu zahlen. Für das Gebäude fällt zusätzlich Umsatzsteuer an. Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, ob der Vertrag über den Grundstückskauf mit dem Vertrag über den Bau in bestimmter Weise miteinander verflochten ist. Der Europäische Gerichtshof sieht hierin keine unzulässige Doppelbelastung mit Umsatzsteuer. Die Grunderwerbsteuer sei keine zweite Umsatzsteuer.




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