03.05.2009

Abgeltungsteuer: Lose Personenzusammenschlüsse

Kreditinstitute können bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen) mit mindestens sieben Mitgliedern vom Steuerabzug bei Kapitalerträgen auch nach dem 31.12.2008 Abstand nehmen, wenn

Obige Grenzen dürfen auch nicht überschritten sein bei Aufsplittung der Guthaben auf mehrere Konten oder Konten bei mehreren Kreditinstituten. Ein "loser Personenzusammenschluss" im Sinne dieser Vereinfachungsregel besteht z.B. nicht bei Grundstücksgemeinschaften, Erbengemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern im Hinblick auf gemeinschaftliche Mietkautionskonten. (Finanzverwaltung)




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