15.04.2009

Zur Pauschalsteuer für Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen sind lohnsteuerpflichtig, wenn die Kosten die Freigrenze von 110 € (einschließlich MwSt) pro Arbeitnehmer übersteigen. Ist die Freigrenze überschritten, kann der geldwerte Vorteil mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag pauschalversteuert werden. Die Pauschalversteuerung ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nur dann zulässig, wenn es sich um eine Betriebsveranstaltung handelte, für die alle Arbeitnehmer des Betriebs teilnahmeberechtigt waren. Die Betriebsveranstaltung darf sich nicht als Belohnung für einen ausgewählten Kreis von Arbeitnehmern darstellen. Die Pauschalversteuerung ist daher z.B. nicht zulässig für Veranstaltungen, an denen nur Führungskräfte und deren Ehepartner teilnehmen durften. In diesem Fall ist die Pausschalversteuerung nur mit einem meist wesentlich höheren individuell ermittelten Steuersatz möglich. Für die günstige Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen mit 25 % gelten daher die gleichen Anforderungen an die Veranstaltungen wie für die Freigrenze von 110 €. Auch diese gilt nur, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung allen Arbeitnehmern des Betriebs offensteht.




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