15.04.2009

Existenzgründungszuschüsse an Anwaltssozietät

Gesellschafter einer neu gegründeten Anwaltssozietät erhielten anlässlich der Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit in der Sozietät Zuschüsse aus Landesmitteln und dem Europäischen Sozialfonds. Hierbei handelt es sich um Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter, die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. Bestimmte Zuschüsse für Existenzgründer sind zwar steuerfrei. Die gesetzliche Regelung betrifft jedoch nicht die hier gewährten Zuschüsse, hat das Sächsische Finanzgericht entschieden. Sie könne auch nicht entsprechend angewandt werden, weil die Steuerbefreiung eine Ausnahme zur grundsätzlichen Steuerpflicht von Zuschüssen bilde.




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