16.03.2009

Verzicht auf ein Ankaufsrecht an einem Grundstück nicht umsatzsteuerfrei

Die Eigentümerin eines Grundstücks hatte zugunsten eines Unternehmens ein Ankaufsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Danach konnte das ankaufsberechtigte Unternehmen innerhalb einer Frist verlangen, dass die Eigentümerin einen Kaufvertrag mit ihr zu bestimmten Bedingungen schloss. Später wurde das Grundstück an einen Dritten verkauft. Im Zuge dieser Vereinbarungen verzichtete die Ankaufsberechtigte gegen Zahlung einer größeren Summe auf ihr Ankaufsrecht. Der Verzicht auf das Ankaufsrecht stellte einen steuerpflichtigen Umsatz dar, entschied der Bundesfinanzhof. Ein Verzicht gegen Entgelt kann ein steuerpflichtiger Umsatz sein. Der Verzicht auf das Ankaufsrecht bezüglich eines Grundstücks sei auch nicht steuerbefreit. Die Befreiung für Rechtsgeschäfte, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, greife nicht ein, denn der Verzicht sei nicht grunderwerbsteuerpflichtig.




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