16.03.2009

Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten privat genutzter Dienstwagen

Arbeitnehmer leisten z.B. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines ihnen zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Pkws, wenn sie eine bessere Ausstattung des Fahrzeugs wünschen als vom Arbeitgeber vorgesehen. Wie der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr entschieden hat, kann ein Arbeitnehmer die Zuzahlungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Dies gilt auch, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1%-Regelung versteuert wird. Die Zuzahlung führt danach zu Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts (materiellen Wirtschaftsguts), das über dessen voraussichtliche Gesamtdauer linear abzuschreiben ist. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil nicht an. Nach ihrer Auffassung sind die Zuzahlungen keine Werbungskosten, sondern mindern die Anschaffungskosten und damit auch die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Anders als in den Lohnsteuerrichtlinien 2008 festgelegt, sind die Zuzahlungen nicht nur im Jahr der Zahlung, sondern auch in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den geldwerten Vorteil anzurechnen.




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