16.03.2009

Reisekostenersatz bei Leiharbeitnehmern

Ein Abzug von Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen nach Reisekostengrundsätzen setzt eine Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers voraus. Gleiches gilt für steuerfreie Reisekostenerstattungen durch den Arbeitgeber. Die Frage, wann bei Leiharbeitnehmern Reisekostenerstattungen steuerlich zulässig sind, behandelt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Daraus ergibt sich u.a.:




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