16.03.2009

Grunderwerbsteuer bei Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt u.Ä.

Schenkungen von Grundstücken unter Auflagen sind nach dem Gesetz grunderwerbsteuerpflichtig, soweit der Wert der Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Bei der Schenkungsteuer ist ein zugunsten des Schenkers vorbehaltener Nießbrauch nach neuem Erbschaftsteuerrecht stets vom Wert der Schenkung abziehbar, was nach altem Recht nicht der Fall war. Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt können daher zu Grunderwerbsteuer führen, worauf die Finanzverwaltung hinweist. Bei Übertragungen von Eltern auf Kinder greift jedoch nach wie vor die Befreiung von der Grunderwerbsteuer ein. Nicht befreit ist aber z.B. die Übertragung zwischen Geschwistern oder auf Neffen und Nichten.




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