16.03.2009

Ausschluss eines Gesellschafters

Ein Gesellschafter einer GmbH kann von den anderen Gesellschaftern aus der GmbH ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein Ausschluss ist mit sofortiger Wirkung möglich, wenn es in der Satzung vorgesehen ist. Soll dabei der Gesellschaftsanteil eingezogen werden, muss der Gesellschafter jedoch eine Abfindung für den Verlust des Anteils erhalten. Der Ausschlussbeschluss ist nichtig, wenn die Gesellschaft nicht zur Zahlung der Abfindung aus ihrem freien Vermögen in der Lage ist. (Bundesgerichtshof)




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