16.02.2009

Vermögensverwaltung durch Banken

Die Portfolioverwaltung von Vermögen durch eine Bank ist nach Auffassung der Finanzverwaltung eine einheitliche, umsatzsteuerpflichtige Leistung. Bei dieser Art der Vermögensverwaltung ist die Bank nach den zugrunde liegenden Anlagerichtlinien tätig und entscheidet auf deren Grundlage nach eigenem Ermessen über die Anlagestrategie im Einzelfall. Es wird nicht vor jeder Transaktion das Einverständnis des Anlegers eingeholt.




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