16.02.2009

Erstattete Rückzahlungszinsen zur Investitionszulage

Die Investitionszulage ist eine betrieblich veranlasste Subvention, die steuerfrei ist. Wurde sie zu Unrecht ausgezahlt oder sind ihre Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich weggefallen, ist die Investitionszulage zurückzuzahlen. Der Rückforderungsanspruch ist zu verzinsen. Die Zinsen sind eine Gegenleistung für die Überlassung des Kapitals, zu dessen Überlassung das Finanzamt nicht verpflichtet war. Die Zinsen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Werden Rückzahlungszinsen später erstattet, führen sie demgegenüber zu Betriebseinnahmen. (Bundesfinanzhof)




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