15.01.2009

Grenzbeträge für Anmeldungen und Voranmeldungen

Lohnsteueranmeldungen sind vierteljährlich statt monatlich abzugeben, wenn die Lohnsteuer für das vorangegangene Jahr nicht mehr als 4.000 € betragen hat (bisher 3.000 €). Jährliche Anmeldungen sind abzugeben bei Vorjahreslohnsteuer bis 1.000 € (bisher 800 €).

Umsatzsteuervoranmeldungen: Monatliche statt vierteljährliche Voranmeldungen sind abzugeben bei einer Vorjahressteuer über 7.500 € (bisher 6.136 €). Eine Befreiung von Voranmeldungen ist nun möglich bei einer Vorjahressteuer bis 1.000 € (bisher 512 €). Monatliche statt vierteljährliche Voranmeldungen sind möglich bei einem Vorsteuerüberschuss im Vorjahr über 7.500 € (bisher 6.136 €). Die neuen Grenzen gelten erstmals für Anmeldungen für das Jahr 2009, also ab Februar 2009.




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