15.01.2009

Lohnsteuerabzug ab 2010

Neues Faktorverfahren für Ehegatten beim Lohnsteuerabzug (ab 2010): Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten führt die Lohnsteuerklassenkombination III/V meist zu zu hohem Lohnsteuerabzug, insbesondere für die Klasse V. Die Ehegatten können künftig beantragen, auf ihren Lohnsteuerkarten neben der Steuerklasse IV (für beide Partner) einen Faktor einzutragen, der kleiner als 1 ist. Mit diesem wird die sich nach der Lohnsteuerklasse IV ergebende Lohnsteuer multipliziert (d.h. vermindert). Der Faktor wird jeweils besonders errechnet in der Weise, dass der laufende Lohnsteuerabzug recht genau der bei der Veranlagung im Splittingverfahren letztlich zu zahlenden Steuer nahekommt.




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