15.01.2009

Neues Europäisches Mahnverfahren

Das Europäische Mahnverfahren bietet seit dem 12. Dezember 2008 Gläubigern die Möglichkeit, schnell einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner eine Geldforderung voraussichtlich nicht begleichen wird. Voraussetzung ist dabei, dass die Parteien in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind. Hat ein deutsches Unternehmen eine Forderung gegen eine Firma in London, kann beim zuständigen Gericht in Großbritannien der Erlass eines Zahlungsbefehls beantragt werden. Das Formular für dieses Verfahren ist ab sofort über den Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen abrufbar. Ist der Antrag des deutschen Unternehmens nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht der Antragsgegnerin - der Firma in London - zu. Diese kann den Zahlungsbefehl entweder akzeptieren oder Einspruch einlegen. Wird innerhalb von 30 Tagen kein Einspruch eingelegt, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Das deutsche Unternehmen kann den Zahlungstitel dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen. Im Fall eines Einspruchs beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess.




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