15.12.2008

Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Die Betreuung, Schulung und Überwachung von nachgeordneten Vermittlern beim Vertrieb von Fondsanteilen ist nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs keine steuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen. Das Umsatzsteuergesetz enthalte keine allgemeine Steuerbefreiung für Leistungen beim Vertrieb von Gesellschaftsanteilen. Es liege auch keine nach dem Gesetz steuerfreie Vermittlung vor, da sich diese auf einzelne Geschäftsabschlüsse beziehen müsse. Diese Grundsätze gelten auch entsprechend für Leistungen beim Vertrieb von Versicherungen. Diese sind nur umsatzsteuerfrei, wenn ein Bezug zu einzelnen Geschäftsabschlüssen vorliegt. Leistungen, die sich darauf beschränken, nachgeordnete Versicherungsvertreter zu betreuen, zu schulen und zu überwachen, sind dagegen steuerpflichtig. Die Finanzverwaltung hatte demgegenüber vor kurzem derartige Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen als umsatzsteuerfrei beurteilt.




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