15.12.2008

Anscheinsbeweis für die Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Darf ein Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw auch privat nutzen, hat er die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstäte als geldwerten Vorteil zu versteuern. Dieser beträgt 0,03% des Listenpreises je Entfernungskilometer. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt dies jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich für diese Fahrten nutzt. Hierfür besteht ein Anscheinsbeweis, der durch die Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahres-Bahnfahrkarte entkräftet werden kann. Mit der Entkräftung des Anscheinsbeweises ist zur Ermittlung des Zuschlags festzustellen, in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich privat genutzt hat.




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