14.11.2008

Nutzung eines betrieblichen Pkws für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wird der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Dienst-Pkws nach der 1 %-Regelung versteuert, sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich zu versteuern, wenn das Fahrzeug auch für diese Fahrten genutzt werden kann. Für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nach dem Gesetz 0,03 % des Listenpreises des Fahrzeugs monatlich pro Kilometer der Entfernung anzusetzen. Der Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist nach neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs nur erforderlich, wenn und soweit der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch tatsächlich für diese Fahrten genutzt hat. Wird der Dienstwagen auf diesem Weg nur auf einer Teilstrecke eingesetzt, z.B. nur bis zum Bahnhof, beschränkt sich der Zuschlag auf diese Teilstrecke. Die Finanzverwaltung wendet diese Urteile nicht an. Nur wenn der Arbeitnehmer z.B. mit einer Jahres-Bahnfahrkarte nachweisen kann, einen Teil der Strecke mit der Bahn gefahren zu sein, kann insoweit der Zuschlag entfallen.




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