14.11.2008

Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse

Leitende Angestellte hatten zur Förderung und Verbesserung der beruflichen Kommunikation an Kursen zum "Neuro-Linguistischen Programmieren" (NLP-Kurse) und an Supervisionskursen teilgenommen. Die Aufwendungen für derartige Kurse können nach zwei neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten anerkannt werden. Die vermittelten Beratungsmethoden und angestrebten Fähigkeiten seien bei der Wahrnehmung von Führungspositionen im Wirtschaftsleben erforderlich. Die Kurse waren auch beruflich veranlasst. Sie wurden von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt. Der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten war auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt. Für unbeachtlich sah es der Bundesfinanzhof an, dass die Kenntnisse auch privat angewendet werden können, da sich diese Möglichkeit zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen ergab.




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