15.10.2008

Keine Opfergrenze für Unterhalt an Lebenspartner

Unterhalt an mittellose Lebenspartner ohne eigenes Einkommen ist unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar, derzeit höchstens mit 7.680 € im Jahr. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sei jedoch von niemandem zu erwarten, soviel Unterhalt zu zahlen, dass ihm selbst nicht genug zum Leben bleibe. Als außergewöhnliche Belastung sei daher höchstens soviel absetzbar, wie der Zahlende ohne Verzicht auf eigenen angemessenen Unterhalt entbehren könne (Opfergrenze). Für eine Opfergrenze ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jedoch kein Raum, wenn der den Unterhalt leistende Lebenspartner mit dem anderen im gleichen Haushalt lebt und mit ihm gemeinsam wirtschaften muss. Es sei dann unvermeidbar, die wichtigsten Ausgaben, wie für Miete, Nahrung und Kleidung, gemeinsam zu tragen. Der Unterhaltsbedarf beider Personen sei daher nicht zu trennen.




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