15.10.2008

AStA-Mitglieder sind Arbeitnehmer

Der Vorsitzende und die Referenten des AStA sind Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen sind lohnsteuerpflichtig, hat der Bundesfinanzhof entschieden.




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