11.09.2008

Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides ohne Sicherheitsleistung

Ein Finanzamt hatte die Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden, die zu einer Steuernachforderung von ca. 60.000 € führten, nach Einlegung der Revision gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt. Der Steuerpflichtige beantragte beim Bundesfinanzhof, die Aussetzung der Vollziehung in eine solche ohne Sicherheitsleistung abzuändern. Die Anordnung der Sicherheitsleistung sei ermessensfehlerhaft, da keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass er bei einer Zurückweisung der Revision seine Steuerschulden nicht begleichen würde. Der Bundesfinanzhof gab dem Antrag statt. Das Finanzamt müsse bei Anordnung einer Sicherheitsleistung die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein dargelegtes Sicherungsbedürfnis des Finanzamts entfallen oder unangemessen erscheinen lassen. In dem zu beurteilenden Fall habe das Finanzamt eine Gefährdung des Steueranspruchs nicht schlüssig dargelegt. Es habe lediglich auf die Höhe des Steueranspruchs, das Alter des Steuerpflichtigen sowie die voraussichtliche Verfahrensdauer verwiesen. Dies reiche für die Anordnung einer Sicherheitsleistung nicht aus.




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