11.09.2008

Aufwendungen für die Wiederbeschaffung aus einem Wohnmobil gestohlener Sachen

Aus einem im Urlaub in Italien in einem Hafengebiet abgestellten Wohnmobil wurden Hausrat und Kleidung gestohlen. Die Wiederbeschaffungskosten von ca. 2.000 € machten die Eigentümer als außergewöhnliche Belastung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzgericht Baden-Württemberg erkannte die Aufwendungen nicht an, weil es die Eigentümer unterlassen hatten, eine übliche Versicherung abzuschließen, die den Schaden übernommen hätte. Die entstandenen Aufwendungen seien daher nicht zwangsläufig, so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als außerordentliche Belastung nicht erfüllt seien.




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